Empfehlung, das Haus begutachten zu lassen und allgemeine Verkaufsbedingungen.
Das Haus und das Grundstück werden im Ist-Zustand verkauft. Der Käufer ist verpflichtet, selbst zu prüfen, ob das Haus und das Grundstück für die vom Käufer beabsichtigten Zwecke geeignet sind.
Wenn Sie die Immobilie erwerben möchten, werden Sie in jedem Fall aufgefordert, das Haus und das Grundstück von einem Bausachverständigen oder einer ähnlichen Fachkraft begutachten zu lassen. Die damit verbundenen Kosten sind vom Käufer zu tragen.
Verhältnisse an der Immobilie, die am Tag der Übergabe unmittelbar feststellbar sind oder die ein Sachverständiger im Rahmen einer üblichen Besichtigung des Hauses hätte feststellen können und müssen, gelten nicht als Mängel der Immobilie und begründen keinen Anspruch auf Entschädigung oder Ähnliches.
Die Verkäuferin wird auf konkrete Anfrage oder wenn dies anderweitig relevant erscheint, nach bestem Bemühen Auskunft über das geben, was sie über die Immobilie weiß. Die Verkäuferin haftet nicht für versteckte Mängel.
--ooOoo--
Die Verkäuferin kann frei entscheiden, mit welchem Käufer sie einen Vertrag abschließen möchte, und ist gegenüber anderen Interessenten nicht verpflichtet, ihre Wahl zu begründen.
Die Verkäuferin ist unter gegebenen Umständen berechtigt, eine Bieterrunde durchzuführen und im Übrigen mit den einzelnen Interessenten Verhandlungen aufzunehmen.
Der Käufer muss dokumentieren, dass er den Handel finanzieren kann.